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Allgemeine Geschäftsbedingungen


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AGB für KFZ

1. Gegenstand und Nutzung der Plattform

1.1. Gegenstand
Die Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement GmbH („Betreiber“) stellt unter der Domain raiffeisen-leasing-car-store.at eine Versteigerungsplattform („Plattform“) für Fahrzeuge zur Verfügung. Diese Plattform wird insbesondere vom Betreiber, der Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement GmbH, aber auch von anderen Unternehmen iSd UGB („Verkäufer“) zum Verkauf von Fahrzeugen genutzt. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich entweder um Einzugsfahrzeuge oder Rückläufer aus Finanzierungen bzw. um Fahrzeuge aus dem Eigenfuhrpark der einzelnen Verkäufer.

1.2. Wer darf auf der Plattform mitbieten
Die Nutzung der Plattform steht ausschließlich autorisierten KFZ-Betrieben und KFZ-Fachwerkstätten, Autohäusern und Gewerbetreibende des KFZ-Handels sowie zertifizierten Automobilverwertern („Nutzer“) zur Verfügung, die vom Betreiber akzeptiert wurden. Verbraucher im Sinne des KSchG sind vom Kreis der Bieter ausgeschlossen. Um einen Zutritt zu der Plattform zu erlangen ist die Übermittlung eines Firmenbuchauszugs, Gewerbeschein, aktuelle Kopie eines Lichtbildausweises des handels- bzw. gewerberechtlichen Geschäftsführers erforderlich. Erst nach positiver Prüfung der Unterlagen wird der Login auf der Plattform für den Nutzer freigeschalten. Im Falle der Registrierung durch einen vertretungsbefugten Mitarbeiter hat dieser zu den o.a. Dokumenten auch eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen. Der Betreiber ist berechtigt einzelne Nutzer ohne Angaben von Gründen von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

1.3. Angebot und Kaufabschlüsse
Der Nutzer erklärt durch Angebotsabgabe auf der Plattform ausdrücklich diese Nutzungsbedingungen vollinhaltlich zu akzeptieren. Eine Angebotsabgabe ist rechtsverbindlich.

Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen dem konkreten Verkäufer und dem Nutzer zustande. Die jeweiligen Fahrzeuge können in unterschiedlicher Form (siehe Punkt 2 unten) zum Kauf angeboten werden. Die Gebotsangabe erfolgt online über die Verwertungsplattform und wird in ganzen EURO-Beträgen abgegeben. Die Mindeststeigerungsstufe beträgt immer ganze EUR 100,--. Alle Angaben auf der Plattform werden inkl. 20 % Umsatzsteuer (USt) angegeben. Ein Mindestbetrag wird vom System vorgegeben. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Nutzer die nicht im österreichischen Bundesgebiet ihrem Geschäft nachgehen, müssen dennoch die Gebotsangabe inklusive österreichischer USt vornehmen, die Proformafaktura wie die Faktura wird gem den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften ausgestellt. Es gelten hier jedoch für den Eigentumserwerb erweiterte Bestimmungen (Punkt 3.4f, unten).

1.4. Zugang / Verpflichtung der Nutzer
Werden die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, erhält der Nutzer ein Passwort samt Logindaten. Der Nutzer ist nicht berechtigt, das System oder den Zugangscodes an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und hat sicherzustellen, dass Dritten ein Zugang mittels seines Passwortes nicht möglich ist. Er wird diesbezüglich seine Mitarbeiter entsprechend informieren und auch verpflichten. Der Nutzer haftet für den Missbrauch seines Passwortes und ist verpflichtet den Betreiber umgehend in Kenntnis zu setzen, sollte ein Dritter Kenntnis des Passwortes erlangen.

Nutzer, die gegen die gegenständlichen AGBs verstoßen, werden von der weiteren Nutzung der Plattform ausgeschlossen und ihr Zugang wird gesperrt. Eine Sperre/Löschung der Zugangsberechtigung erfolgt auch bei Wegfall der angeführten Voraussetzungen (siehe Punkt 1.2, oben). Eine Löschung der Registrierung wird vom Betreiber nach schriftlicher Mitteilung durch den Nutzer vorgenommen.

2. Durchführung der Angebote

2.1. Präsentation der Objekte
Die Fahrzeuge werden mit mindestens 6 Farbbildern auf der Onlineverwertungsplattform präsentiert. Die Bilder stellen das gegenständliche Objekt inklusive allfälliger Mängel dar. Der Zustand der einzelnen Fahrzeuge wird anhand eines informativen Berichts über den Zustand („Zustandsbericht“) dargelegt, der von einem Sachverständigen erstellt wird und einen etwaigen Reparaturbedarf darlegen kann. Für Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Zustandsberichts wird keinerlei Haftung übernommen.

2.2. „Offenes Angebot“
Der Nutzer wird zur Abgabe eines bindenden Angebots eingeladen. Der Nutzer kann den gewünschten Betrag (sogenanntes „Freies Gebot“) eingeben. Der Startpreis bleibt immer angezeigt und der Nutzer bekommt keine Information über die bereits abgegebenen Gebote von den anderen Nutzern. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, jederzeit das Gebot zu akzeptieren oder abzulehnen. Der Nutzer wird per E-Mail über die Entscheidung des Verkäufers informiert.

2.3. „Freie Auktion“
Der Nutzer kann direkt ein Maximalangebot eingeben, das er zu zahlen bereit ist. Niemand, weder die anderen Nutzer noch der Verkäufer kann das Maximalangebot sehen. Das Maximalangebot wird automatisch mit den Angeboten anderer Nutzer verglichen.
Die Höhe des Kaufpreises des Objekts wird durch das zweitbeste Angebot zzgl. eines Angebotschrittes des Nutzers bestimmt bzw. festgelegt. Der Maximalbetrag wird nur verrechnet, wenn ein anderer Nutzer ein Maximalangebot in derselben Höhe abgibt. Sobald ein Angebot über den Startpreis abgegeben wird, und ein Nutzer bei Auktionsende Höchstbieter ist verpflichtet er sich, das Objekt zu kaufen.
Wenn ein anderer Nutzer ein höheres Angebot als das vorliegende Maximalangebot abgeben sollte, dann wird der Nutzer unverzüglich per E-Mail informiert, dass er nicht mehr Bestbieter ist, und dass er ein neues Angebot abgeben muss um das Objekt zu erwerben.

Mit Zeitablauf der Angebotsphase erhält jener Nutzer das Objekt, welcher das höchste Angebot abgegeben hat.

2.4. „Freie Auktion mit Verlängerungsminute“
Auf Basis des Ablaufes in Punkt 2.3. „freie Auktion“ besteht im System zusätzlich die Möglichkeit der „Freien Auktion mit Verlängerungsminute“. Langt in den letzten drei Minuten der Angebotsphase noch ein weiteres Höchstangebot ein, so verlängert sich die Angebotsphase automatisch immer wieder um drei Minuten bis kein weiteres Höchstangebot mehr vorliegt. Der Nutzer, der am Ende der verlängerten Angebotsphase das Höchstangebot legt, erlangt den Zuschlag.

2.5. „Freie Auktion mit Reservepreis“
Die Funktionalität "Reservepreis" (= Mindestpreis) kann bei einzelnen Fahrzeugen vorkommen. Sichtbar ist die Verwendung eines Reservepreises in den Details durch "Es gibt einen Reservepreis". Die Höhe des Mindestpreises wird nicht angeführt.
Wird in der Auktion der Reservepreis erreicht, so wird der Informationssatz "Reservepreis wurde erreicht" angezeigt.

2.6. „Sofort-Kauf-Variante“ und „Festpreis“

Einige Auktionen werden mit der „Sofortkaufen" Option angeboten. Wenn der Nutzer bereit ist, den Sofortkaufpreis für das Objekt zu zahlen, kann er auf „Sofortkaufen" klicken. Sobald der Nutzer diesen Kauf mit dem Passwort bestätigt hat, ist die Auktion beendet und er hat das Objekt erworben. Die Sofortkaufen-Option verschwindet sobald ein Nutzer ein erstes Gebot über den Startpreis abgegeben hat.

3. Abwicklung des Verkaufs

3.1. Kaufpreisabwicklung und -zahlung
Der rechtswirksame Vertragsabschluss erfolgt mit dem Angebotszuschlag. Mit Kaufabschluss wird automatisch vom System eine Bestätigung des Kaufs und des Kaufpreises („Proformafaktura“) an den Nutzer versandt.

Der Nutzer hat nach Zugang der Proformafaktura den Kaufpreis auf die ausgewiesene Bankkontoverbindung unter Angabe der internen Nummer unverzüglich überweisen. Nach Zahlungseingang wird innerhalb von 10 Tagen dem Nutzer die Faktura zugestellt und das Fahrzeug inklusive Typenschein/Fahrzeugbrief zur Abholung freigegeben. Die Faktura dokumentiert den Rechtstitel.

Etwaige Rechnungsbeanstandungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach dem Ausstellungstag der Rechnung erhoben werden.

3.2. Bearbeitungskosten
Für die Durchführung des Verkaufs werden dem Kaufpreis Bearbeitungskosten in der Höhe von EUR 200,-- exkl. USt zugeschlagen.

3.3. Zahlungsverzug
Im Fall des Zahlungsverzuges eines Teiles oder des gesamten Kaufpreises von mehr als 5 Kalendertagen ist der Verkäufer berechtigt, vom Zuschlag ohne Nachfristsetzung zurücktreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, 15 % des gesamten Kaufpreises als verschuldensunabhängige Konventionalstrafe zu verrechnen. Unabhängig davon ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz für eventuell wegen des Rücktritts entstandene Schäden geltend zu machen.

3.4. Ankauf durch einen Nutzer außerhalb des österreichischen Bundesgebiets aber mit Sitz innerhalb der EU
Der Ankauf durch einen Nutzer mit Sitz außerhalb des österreichischen Bundesgebietes, aber innerhalb eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erfolgt wie nachstehend:

> Bekanntgabe der Käuferadresse und einer gültigen Steuernummer (UID Nummer).
> Auf der Rechnung wird die UID des Nutzers vermerkt.
> Auf der Rechnung wird der Hinweis erfolgen „innergemeinschaftliche Lieferung“.
> Es muss ein Nachweis vom Käufer über die Lieferung in das übrige Gemeinschafsgebiet erbracht werden.
> Hinterlegung eines EUR-Betrages in Höhe der österreichischen USt als Kaution. Diese Kaution wird nicht verzinst.
> Zusätzliche Bearbeitungsgebühr zur in Punkt 3.2. geregelten Bearbeitungsgebühr von EUR 500,-- exkl. USt.
> Vorlage der Bestätigung, dass das gegenständliche Kraftfahrzeug im Bestimmungsland zum Verkehr zugelassen wurde.
> Mit der Vorlage aller geforderten Unterlagen erhält der Nutzer die Kaution retour.
> Sollten die geforderten Unterlagen nicht binnen 30 Tagen vorgelegt werden, wird die vorliegende Faktura storniert und dem Nutzer eine Faktura inkl. 20 % USt. in Rechnung gestellt, die Kaution wird für diesen Fall einbehalten.

3.5. Ankauf durch einen Nutzer außerhalb des österreichischen Bundesgebiets mit Sitz außerhalb der EU (Verbringung ins Drittland)
Der Ankauf durch einen Nutzer mit Sitz außerhalb des österreichischen Bundesgebietes und außerhalb eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erfolgt wie nachstehend:

> Der ausländische Nutzer hat das Fahrzeug auf eigene Gefahr, Kosten und auf eigene Rechnung ins Drittland zu verbringen.
> Vorlage der Ausfuhrbestätigung/Zollpapiere durch den Käufer
> Hinterlegung eines EUR-Betrages in Höhe der österreichischen USt als Kaution. Diese Kaution wird nicht verzinst.
> Zusätzliche Bearbeitungsgebühr zur in Punkt 3.2. geregelten Bearbeitungsgebühr von EUR 500,-- exkl. USt.
> Vorlage der Bestätigung, dass das gegenständliche Kraftfahrzeug im Bestimmungsland zum Verkehr zugelassen wurde.
> Mit der Vorlage aller geforderten Unterlagen erhält der Nutzer die Kaution retour.
> Sollten die geforderten Unterlagen nicht binnen 30 Tagen vorgelegt werden, wird die vorliegende Faktura storniert und dem Nutzer eine Faktura inkl. 20 % USt. in Rechnung gestellt, die Kaution wird für diesen Fall einbehalten.

3.6. Abholung
Die Fahrzeugabholung kann erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung – bei ausländischen Erwerbern nach Hinterlegung der Kaution und Übergabe der geforderten Unterlagen – erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug im Eigentum des jeweiligen Verkäufers.

Die Abholung ist innerhalb von 10 Kalendertagen ab Angebotszuschlag durchzuführen. Typenschein, Ersatzschlüssel etwaige Winter- oder Sommerreifen werden mit dem Fahrzeug am Abholungsort ausgefolgt.

Sollte das Fahrzeug nicht fristgerecht abgeholt werden, wird eine Standgebühr in Höhe von EUR 8,- exkl. USt.- für jeden zusätzlichen Standtag in Rechnung gestellt. Der jeweilige Standplatzpartner, derzeit die Fa. AMZ Auto-Motor Vertriebs GmbH (UID: ATU14820309) ist berechtigt, diese Standplatzgebühr dem Nutzer direkt zu verrechnen.

Das Objekt ist am jeweiligen Standort auf Gefahr des Nutzers abgestellt.

3.7. Entfernung Firmenaufschriften
Der Käufer ist verpflichtet vor der Zurschaustellung und dem Verkauf des erworbenen Fahrzeuges sämtliche Firmenaufschriften, Beklebungen oder Folierungen des bisherigen Fahrzeugnutzers zu entfernen.

4. Haftung

4.1. Nutzung der Plattform
Der Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen auf der Plattform. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Betreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

4.2. Zustand der Fahrzeuge
Der Nutzer erklärt durch Anbotsabgabe auf der Verwertungsplattform ausdrücklich in Kenntnis des Zustandsberichts zu sein und/oder das Fahrzeug besichtigt zu haben und auf die Besichtigung verzichtet zu haben.

Der Verkauf erfolgt grundsätzlich in dem Zustand, in dem sich die Fahrzeuge im Zeitpunkt der Rückstellung an die Verkäufer befinden. Eine Haftung für Sachmängel ist im Hinblick darauf, dass die Fahrzeuge gebraucht sind, ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet darüber hinaus auch nicht für eine bestimmte Eigenschaft und einen bestimmten Ertrag.

Angaben über Maße, Gewichte, Kraftstoffverbrauch, Baujahr usw. sowie über Dauer und Maß der Benutzung sind als unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Eine Haftung für Irrtümer bei der Beschreibung der Fahrzeuge und deren Spezifikation auf der Plattform wird ausgeschlossen.

4.3. Verbindliche Zusicherungen
Sollten entgegen der Regel ergänzende Auskünfte und Zusicherungen zu Kaufgegenständen oder zu den Verkaufsabläufen von Mitarbeitern der Verkäufer getätigt werden, sind diese nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich erteilt werden.

4.4. Gefahrtragung
Die Preis-, Sach- und Leistungsgefahr geht von den Verkäufern im Zeitpunkt des Zuschlages auf den Nutzer/Käufer über.

5. Schlussbestimmungen

5.1. Abtretung
Dem Nutzer ist es untersagt, vor Erlangung des Eigentums über das Fahrzeug zu verfügen. Etwaige Ansprüche gegen Dritte aus einer dennoch vorgenommenen Verfügung tritt der Nutzer schon hiermit an den dies hiermit annehmenden Verkäufer ab.

5.2. Nebenabreden
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

5.3. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame Bedingung ist durch entsprechende Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich erstrebten Ziel rechtswirksam am nächsten kommen.

5.4. Forum und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das dafür sachlich zuständige Gericht in Handelssachen in Wien, Österreich. Das Vertragsverhältnis einschließlich allfälliger Streitigkeiten bezüglich seines Zustandekommens unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts.




AGB für Mobilien

1. Gegenstand und Nutzung der Plattform

1.1. Gegenstand
Die Raiffeisen Leasing Fuhrpark Management GmbH („Betreiber“) stellt unter der Domain raiffeisen-leasing-store.at eine Versteigerungsplattform („Plattform“) für Mobilien zur Verfügung. Diese Plattform wird insbesondere vom Betreiber, der Raiffeisen-Leasing GmbH, aber auch von anderen Unternehmen iSd UGB („Verkäufer“) zum Verkauf von Mobilien genutzt.

1.2. Wer darf auf der Plattform mitbieten
Die Nutzung der Plattform steht ausschließlich Gewerbetreibender („Nutzer“) zur Verfügung, die vom Betreiber akzeptiert wurden. Verbraucher im Sinne des KSchG sind vom Kreis der Bieter ausgeschlossen. Um einen Zutritt zu der Plattform zu erlangen ist die Übermittlung eines Firmenbuchauszugs, Gewerbeschein, aktuelle Kopie eines Lichtbildausweises des handels- bzw. gewerberechtlichen Geschäftsführers erforderlich. Erst nach positiver Prüfung der Unterlagen wird der Login auf der Plattform für den Nutzer freigeschalten. Im Falle der Registrierung durch einen vertretungsbefugten Mitarbeiter hat dieser zu den o.a. Dokumenten auch eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen. Der Betreiber ist berechtigt einzelne Nutzer ohne Angaben von Gründen von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

1.3. Angebot und Kaufabschlüsse
Der Nutzer erklärt durch Angebotsabgabe auf der Plattform ausdrücklich diese Nutzungsbedingungen vollinhaltlich zu akzeptieren. Eine Angebotsabgabe ist rechtsverbindlich.

Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen dem konkreten Verkäufer und dem Nutzer zustande. Die jeweiligen Mobilien können in unterschiedlicher Form (siehe Punkt 2 unten) zum Kauf angeboten werden. Die Gebotsangabe erfolgt online über die Verwertungsplattform und wird in ganzen EURO-Beträgen abgegeben. Die Mindeststeigerungsstufe beträgt immer ganze EUR 100,--. Alle Angaben auf der Plattform werden inkl. 20 % Umsatzsteuer (USt) angegeben. Ein Mindestbetrag wird vom System vorgegeben. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Nutzer die nicht im österreichischen Bundesgebiet ihrem Geschäft nachgehen, müssen dennoch die Gebotsangabe inklusive österreichischer USt vornehmen, die Faktura wird gem den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften ausgestellt. Es gelten hier jedoch für den Eigentumserwerb erweiterte Bestimmungen (Punkt 3.4f, unten).

1.4. Zugang / Verpflichtung der Nutzer
Werden die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, erhält der Nutzer ein Passwort samt Logindaten. Der Nutzer ist nicht berechtigt, das System oder den Zugangscodes an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und hat sicherzustellen, dass Dritten ein Zugang mittels seines Passwortes nicht möglich ist. Er wird diesbezüglich seine Mitarbeiter entsprechend informieren und auch verpflichten. Der Nutzer haftet für den Missbrauch seines Passwortes und ist verpflichtet den Betreiber umgehend in Kenntnis zu setzen, sollte ein Dritter Kenntnis des Passwortes erlangen.

Nutzer, die gegen die gegenständlichen AGBs verstoßen, werden von der weiteren Nutzung der Plattform ausgeschlossen und ihr Zugang wird gesperrt. Eine Sperre/Löschung der Zugangsberechtigung erfolgt auch bei Wegfall der angeführten Voraussetzungen (siehe Punkt 1.2, oben). Eine Löschung der Registrierung wird vom Betreiber nach schriftlicher Mitteilung durch den Nutzer vorgenommen.

2. Durchführung der Angebote

2.1. Präsentation der Mobilien
Die Mobilien werden mit Farbbildern auf der Onlineverwertungsplattform präsentiert. Die Bilder stellen das gegenständliche Objekt dar. Der Zustand der einzelnen Mobilien wird anhand eines informativen Berichts über den Zustand („Zustandsbericht“) dargelegt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Zustandsberichts wird keinerlei Haftung übernommen.

2.2. „Offenes Angebot“
Der Nutzer wird zur Abgabe eines bindenden Angebots eingeladen. Der Nutzer kann den gewünschten Betrag (sogenanntes „Freies Gebot“) eingeben. Der Startpreis bleibt immer angezeigt und der Nutzer bekommt keine Information über die bereits abgegebenen Gebote von den anderen Nutzern. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, jederzeit das Gebot zu akzeptieren oder abzulehnen. Der Nutzer wird per E-Mail über die Entscheidung des Verkäufers informiert.

2.3. „Freie Auktion“
Der Nutzer kann direkt ein Maximalangebot eingeben, das er zu zahlen bereit ist. Niemand, weder die anderen Nutzer noch der Verkäufer kann das Maximalangebot sehen. Das Maximalangebot wird automatisch mit den Angeboten anderer Nutzer verglichen.
Die Höhe des Kaufpreises des Objekts wird durch das zweitbeste Angebot zzgl. eines Angebotschrittes des Nutzers bestimmt bzw. festgelegt. Der Maximalbetrag wird nur verrechnet, wenn ein anderer Nutzer ein Maximalangebot in derselben Höhe abgibt. Sobald ein Angebot über den Startpreis abgegeben wird, und ein Nutzer bei Auktionsende Höchstbieter ist verpflichtet er sich, das Objekt zu kaufen. Wenn ein anderer Nutzer ein höheres Angebot als das vorliegende Maximalangebot abgeben sollte, dann wird der Nutzer unverzüglich per E-Mail informiert, dass er nicht mehr Bestbieter ist, und dass er ein neues Angebot abgeben muss um das Objekt zu erwerben.

Mit Zeitablauf der Angebotsphase erhält jener Nutzer das Objekt, welcher das höchste Angebot abgegeben hat.

2.4. „Freie Auktion mit Verlängerungsminute“
Auf Basis des Ablaufes in Punkt 2.3. „freie Auktion“ besteht im System zusätzlich die Möglichkeit der „Freien Auktion mit Verlängerungsminute“. Langt in in den letzten drei Minuten der Angebotsphase noch ein weiteres Höchstangebot ein, so verlängert sich die Angebotsphase automatisch immer wieder um drei Minuten bis kein weiteres Höchstangebot mehr vorliegt. Der Nutzer, der am Ende der verlängerten Angebotsphase das Höchstangebot legt, erlangt den Zuschlag.

2.5. „Sofort-Kauf-Variante“ und „Festpreis“

Einige Auktionen werden mit der „Sofortkaufen" Option angeboten. Wenn der Nutzer bereit ist, den Sofortkaufpreis für das Objekt zu zahlen, kann er auf „Sofortkaufen" klicken. Sobald der Nutzer diesen Kauf mit dem Passwort bestätigt hat, ist die Auktion beendet und er hat das Objekt erworben. Die Sofortkaufen-Option verschwindet sobald ein Nutzer ein erstes Gebot über den Startpreis abgegeben hat.

3. Abwicklung des Verkaufs

3.1. Kaufpreisabwicklung und -zahlung
Der rechtswirksame Vertragsabschluss erfolgt mit dem Angebotszuschlag. Mit Kaufabschluss wird automatisch vom System eine Bestätigung des Kaufs und des Kaufpreises („Proformafaktura“) an den Nutzer versandt.

Der Nutzer hat nach Zugang der Proformafaktura den Kaufpreis auf die ausgewiesene Bankkontoverbindung unter Angabe der internen Nummer unverzüglich zu überweisen. Nach Zahlungseingang wird innerhalb von 10 Tagen dem Nutzer die Faktura zugestellt und die Mobilie zur Abholung freigegeben. Die Faktura dokumentiert den Rechtstitel.

Etwaige Rechnungsbeanstandungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach dem Ausstellungstag der Rechnung erhoben werden.

3.2. Bearbeitungskosten
Für die Durchführung des Verkaufs werden dem Kaufpreis Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 250,- exkl.Mwst des Kaufpreises zugeschlagen.

3.3. Zahlungsverzug
Im Fall des Zahlungsverzuges eines Teiles oder des gesamten Kaufpreises von mehr als 5 Kalendertagen ist der Verkäufer berechtigt, vom Zuschlag ohne Nachfristsetzung zurücktreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, 15 % des gesamten Kaufpreises als verschuldensunabhängige Konventionalstrafe zu verrechnen. Unabhängig davon ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz für eventuell wegen des Rücktritts entstandene Schäden geltend zu machen.

3.4. Ankauf durch einen Nutzer außerhalb des österreichischen Bundesgebiets aber mit Sitz innerhalb der EU
Der Ankauf durch einen Nutzer mit Sitz außerhalb des österreichischen Bundesgebietes, aber innerhalb eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erfolgt wie nachstehend:

> Bekanntgabe der Käuferadresse und einer gültigen Steuernummer (UID Nummer).
> Auf der Rechnung wird die UID des Nutzers vermerkt.
> Auf der Rechnung wird der Hinweis erfolgen „innergemeinschaftliche Lieferung“.
> Es muss ein Nachweis vom Käufer über die Lieferung in das übrige Gemeinschafsgebiet erbracht werden.
> Hinterlegung eines EUR-Betrages in Höhe der österreichischen USt als Kaution. Diese Kaution wird nicht verzinst.
> Vorlage der Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung (Ausfuhrbescheinigung) der gegenständlichen Mobilie.
> Mit der Vorlage aller geforderten Unterlagen erhält der Nutzer die Kaution retour.
> Sollten die geforderten Unterlagen nicht binnen 30 Tagen vorgelegt werden, wird die vorliegende Faktura storniert und dem Nutzer eine Faktura inkl. 20 % USt. in Rechnung gestellt, die Kaution wird für diesen Fall einbehalten.

3.5. Ankauf durch einen Nutzer außerhalb des österreichischen Bundesgebiets mit Sitz außerhalb der EU (Verbringung ins Drittland)
Der Ankauf durch einen Nutzer mit Sitz außerhalb des österreichischen Bundesgebietes und außerhalb eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erfolgt wie nachstehend:

> Der ausländische Nutzer hat die Moiblie auf eigene Gefahr, Kosten und auf eigene Rechnung ins Drittland zu verbringen.
> Vorlage der Ausfuhrbestätigung/Zollpapiere durch den Käufer
> Hinterlegung eines EUR-Betrages in Höhe der österreichischen USt als Kaution. Diese Kaution wird nicht verzinst.
> Vorlage der Zoll-Bestätigung, dass die gegenständliche Mobilie im Bestimmungsland eingeführt worden ist.
> Mit der Vorlage aller geforderten Unterlagen erhält der Nutzer die Kaution retour.
> Sollten die geforderten Unterlagen nicht binnen 30 Tagen vorgelegt werden, wird die vorliegende Faktura storniert und dem Nutzer eine Faktura inkl. 20 % USt. in Rechnung gestellt, die Kaution wird für diesen Fall einbehalten.

3.6. Abholung
Die Mobilienabholung kann erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung – bei ausländischen Erwerbern nach Hinterlegung der Kaution und Übergabe der geforderten Unterlagen – erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Mobilie im Eigentum des jeweiligen Verkäufers.

Die Abholung ist innerhalb von 10 Kalendertagen ab Angebotszuschlag durchzuführen.

Sollte die Mobilie nicht fristgerecht abgeholt werden, wird eine Standgebühr in Höhe von EUR 25,-- für jeden Standtag in Rechnung gestellt. Das Objekt ist am jeweiligen Standort auf Gefahr des Nutzers abgestellt. Transport- und Demontagekosten der Mobilie erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers.

4. Haftung

4.1. Nutzung der Plattform
Der Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen auf der Plattform. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Betreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

4.2. Zustand der Fahrzeuge
Der Nutzer erklärt durch Anbotsabgabe auf der Verwertungsplattform ausdrücklich in Kenntnis des Zustandsberichts zu sein und/oder das Fahrzeug besichtigt zu haben und auf die Besichtigung verzichtet zu haben.

Der Verkauf erfolgt grundsätzlich in dem Zustand, in dem sich die Fahrzeuge im Zeitpunkt der Rückstellung an die Verkäufer befinden. Eine Haftung für Sachmängel ist im Hinblick darauf, dass die Fahrzeuge gebraucht sind, ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet darüber hinaus auch nicht für eine bestimmte Eigenschaft und einen bestimmten Ertrag.

Angaben über Maße, Gewichte, Kraftstoffverbrauch, Baujahr usw. sowie über Dauer und Maß der Benutzung sind als unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Eine Haftung für Irrtümer bei der Beschreibung der Fahrzeuge und deren Spezifikation auf der Plattform wird ausgeschlossen.

4.3. Verbindliche Zusicherungen
Sollten entgegen der Regel ergänzende Auskünfte und Zusicherungen zu Kaufgegenständen oder zu den Verkaufsabläufen von Mitarbeitern der Verkäufer getätigt werden, sind diese nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich erteilt werden.

4.4. Gefahrtragung
Die Preis-, Sach- und Leistungsgefahr geht von den Verkäufern im Zeitpunkt des Zuschlages auf den Nutzer/Käufer über.

5. Schlussbestimmungen

5.1. Abtretung
Dem Nutzer ist es untersagt, vor Erlangung des Eigentums über das Fahrzeug zu verfügen. Etwaige Ansprüche gegen Dritte aus einer dennoch vorgenommenen Verfügung tritt der Nutzer schon hiermit an den dies hiermit annehmenden Verkäufer ab.

5.2. Nebenabreden
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

5.3. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame Bedingung ist durch entsprechende Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich erstrebten Ziel rechtswirksam am nächsten kommen.

5.4. Forum und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das dafür sachlich zuständige Gericht in Handelssachen in Wien, Österreich. Das Vertragsverhältnis einschließlich allfälliger Streitigkeiten bezüglich seines Zustandekommens unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts.